• Willkommen!

    Willkommen!

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  • Weitere zwei Millionen Euro für die Förderung von Kleinunternehmen

    Weitere zwei Millionen Euro für die Förderung von Kleinunternehmen

    Die Landesregierung hat die Fördermittel für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen von drei auf fünf Millionen Euro aufgestockt.

    Im März des vergangenen Jahres genehmigte die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe von Investitionsbeihilfen an kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und stellte für das Jahr 2023 drei Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der enormen Nachfrage und der Vielzahl eingereichter Gesuche hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer den Betrag von drei Millionen Euro auf fünf Millionen Euro erhöht. Die Aufstockung der Mittel ermöglicht es, zusätzliche Anträge zu berücksichtigen und damit die Wirtschaftsstruktur zu stärken sowie Arbeitsplätze zu sichern.

    Von den zusätzlichen zwei Millionen Euro sind 850.000 Euro für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten im Handwerk und in der Industrie vorgesehen, die gleiche Summe für Handwerks- und Industriebetriebe mit zehn bis 50 Beschäftigten, und 300.000 Euro für Handels- oder Dienstleistungsbetriebe.  Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen von 20.000 bis 500.000 Euro in bewegliche Güter wie Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen. Das Land subventioniert 20 Prozent der zulässigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

    Besondere Kriterien bei der Antragsbewertung sind Nachhaltigkeit, Nahversorgung, Familienfreundlichkeit und Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen, die bestehende Bauvolumen nutzen, in strukturschwachen Gemeinden tätig sind, Kooperationen eingehen, Internationalisierungsmaßnahmen umsetzen oder neue Unternehmen gründen oder Lehrlinge ausbilden, erhalten zusätzliche Punkte. In diesem Jahr wurden auch zehn Punkte für Unternehmen eingeführt, die mindestens sechs Monate lang kostenlose Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben.

  • Lehrlingsprämie 300 Mal ausbezahlt

    Lehrlingsprämie 300 Mal ausbezahlt

    Die Lehrlingsprämie welche als weitere Schiene der Wirtschaftsförderung eingeführt wurde, ist an großes Interesse gestoßen.

    Seit August 2022 können Südtirols Lehrbetriebe im Bereich Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft um eine Prämie von 2000 Euro für jeden ihrer Lehrlinge ansuchen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchlaufen hat. 

    Genau 368 Lehrbetriebe, haben seit Einführung der Lehrlingsprämie um diese Wirtschaftsförderungsmaßnahme angesucht. Dabei wurden 238 Ansuchen von Handwerksbetrieben, 51 Ansuchen von Tourismusbetrieben, 32 Ansuchen von Industrieunternehmen, 23 Ansuchen von Handelsbetrieben, 16 Ansuchen von Landwirtschaftsbetrieben und fünf Ansuchen von Dienstleistungsunternehmen gestellt. Ausbezahlt wurde die Prämie bisher 300 Mal.

    Landesrat Achammer ruft Betriebe dazu auf, rechtzeitig um die Lehrlingsprämie anzusuchen. Diese können innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung bei der Abteilung Wirtschaft für Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe sowie der Abteilung Tourismus um die Prämie ansuchen. Die Prämie von 2000 Euro kann allen Lehrbetrieben gewährt werden, die Lehrlinge der traditionellen Lehre ausgebildet und zur Lehrabschlussprüfung begleitet haben.

    „Die Lehrlingsprämie soll die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung der Südtiroler Lehrbetriebe unterstützen und honorieren und die Südtiroler Wirtschaft insgesamt durch die Förderung der Heranbildung von Fachkräften in der dualen Ausbildung stärken“, betont Landesrat Philipp Achammer.

  • Familienagentur erhebt Bedarf an verlängerten Betreuungszeiten

    Familienagentur erhebt Bedarf an verlängerten Betreuungszeiten

    Um herauszufinden, wie groß der Bedarf Südtirols Eltern nach verlängerten Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder ist, befragt das Land mithilfe eines Online-Fragebogens 50.000 Südtiroler Familien. Der Fragebogen wurde von der Familienagentur des Landes in Zusammenarbeit mit dem Landesstatistikinstitut ASTAT und unter Einbindung der drei Landeskindergarten- und -schuldirektionen ausgearbeitet.

    Befragt werden dabei Eltern von Kindern bis zu 10 Jahren. Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren erhalten den Fragebogen auf dem Postweg zugeschickt.  Familien mit Kindergarten- und Grundschulkindern erhalten den Fragebogen via Mail zugesandt. Für jedes Kind soll jeweils ein eigener Fragebogen auszufüllen.

    Die Landesregierung bittet die Eltern sich möglichst zahlreich an dieser Umfrage zu beteiligen da die Ergebnisse anschließend als Basis für anstehende familienpolitische Entscheidungen herangezogen werden. Die Beantwortung der Fragen dauert nur wenige Minuten, hat aber große Bedeutung im Hinblick auf die Weiterentwicklung familienpolitischer Maßnahmen zum Thema „Zeitpolitik“. Das Maßnahmenpaket wurde bereits im Februar 2023 vorgestellt.

  • Ehrenamt: Vereinfachungen geplant

    Ehrenamt: Vereinfachungen geplant

    Die Tätigkeiten im Ehrenamt werden komplizierter und aufwendiger. Immer weniger Menschen sind dazu bereits sich freiwillig solch großen Herausforderungen zu stellen.

    Deshalb haben sich Landesrat Philipp Achammer, Landeshauptmann Arno Kompatscher sowie Senator Meinhard Durnwalder im Rahmen einer Videokonferenz mit der Vizeministerin für Arbeit und Sozialpolitik, Maria Teresa Bellucci, für die Vereinfachungen des Dritten Sektors ausgesprochen.

    Die Südtiroler Delegation erklärte der Vertreterin der Regierung Melonis die besondere Situation des Ehrenamts in Südtirol. Diverse Schwierigkeiten die durch das Gesetzesdekret vom 3. Juli 2017 (Kodex des Dritten Sektors) entstanden sind.

    Bereits in der Vergangenheit versuchte man bei den Vorgängerregierungen Änderungen zu erreichen. Daran anknüpfend habe man auch die aktuelle Regierung neuerlich mit dem Thema befasst. Vizeministerin Maria Teresa Bellucci erklärt, dass man mittlerweile auch in Rom den Handlungsbedarf erkannt habe. Somit seien entsprechende Arbeiten zum Thema bereits angelaufen und ein Dekret zur Vereinfachung des Dritten Sektors soll bereits diesen Sommer auf den Weg gebracht werden.

    Vor allem auf technischer Ebene möchte man sich im Zuge der Ausarbeitung des Dekrets eng mit Südtirol abstimmen, um die Besonderheiten Südtirols im auszuarbeitenden Dekret Best möglichst berücksichtigen zu können.

  • Gelebte Nachhaltigkeit bei Netzwerktreffen in Bozen

    Gelebte Nachhaltigkeit bei Netzwerktreffen in Bozen

    Nachhaltigkeit ist auch für Südtirols Schülerinnen und Schüler ein zentrales Thema. Dies zeigte auch die Veranstaltung „Gemeinsam für die Nachhaltigkeit“ in der Messe Bozen.

    Ziel des Informations- und Netzwerkstreffens in der Messe Bozen war es, die Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen sichtbar zu machen. Dabei wurden Initiativen aus zahlreichen Bereichen – Ehrenamt, Bildung, Gemeinden, Wissenschaft, Wirtschaft, Soziales etc. – vorgestellt, die deutlich machten, dass viele Schritte in Richtung Nachhaltigkeit in Südtirol stattfinden.

    Vor allem Südtirols Nachwuchs spielt beim Schutz des Klimas eine zentrale Rolle. Daher haben auch an die 40 Schulklassen und Kindergartengruppen an der Veranstaltung teilgenommen. Diese erwarteten mit Spannung den Höhepunkt des Netzwerktreffens, nämlich die Prämierung des Schulwettbewerbs „Everyday for future“ in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sparkasse. Kinder und Jugendliche aller Bildungsstufen wurden im Zuge dieses Wettbewerbs dazu aufgefordert über den Nachhaltigkeitsplan des Landes nachzudenken. Schulklassen konnten gemeinsam am Thema Nachhaltigkeit arbeiten und in Form von Produkten, Projekten oder anderen Initiativen am Wettbewerb teilnehmen. In vier verschiedenen Alterskategorien wurden jeweils zehn Klassen nominiert und ihr Engagement für Nachhaltigkeit wurde mit einem Scheck belohnt.

    Landesrat Philipp Achammer dankte allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen: „Die prämierten Projekte vermitteln, dass ihr viele Fähigkeiten habt. Unser Planet ist wertvoll. Gemeinsam gilt es, auch in Zukunft auf ihn zu schauen.“ 

  • Wiedereinführung Leistungsstipendien: Grünes Licht vom Hochschulbeirat

    Wiedereinführung Leistungsstipendien: Grünes Licht vom Hochschulbeirat

    In Zukunft sollen Studierende, die eine hervorragende Studienleistung nachweisen können, wieder ein Leistungsstipendium erhalten. Dafür hat sich der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung unter dem Vorsitz von Landesrat Philipp Achammer ausgesprochen.

    Im Vergleich zum Jahr 2020 werden die Leistungsstipendien sogar um 20 Prozent angehoben. Dabei sollen künftig 208 Südtiroler Studierende, die im Inland oder im Ausland eine Universität oder eine Fachhochschule besuchen, mit einem Betrag von 1390 Euro gefördert werden. Neben dem gewichteten Notendurchschnitt sollen künftig auch zusätzliche Elemente wie etwa ein Auslandsaufenthalt oder Sprachzertifikate bei der Bewertung mit einfließen.

    Landesrat Achammer, der sich in den vergangenen Monaten für die Wiedereinführung der Leistungsstipendien eingesetzt hat betont: „Diese Stipendien sind ein Zeichen der Anerkennung für jene Studierenden, die sich durch eine hervorragende Leistung während ihres Studiums hervortun.“

    Studierende haben auch die Möglichkeit rückwirkend für das Studienjahr 2022/2023 anzusuchen. Dies ist ab Frühjahr 2024 möglich.

  • Historischer Tiefpunkt bei Jugendarbeitslosigkeit

    Historischer Tiefpunkt bei Jugendarbeitslosigkeit

    Der Wert der Jugendarbeitslosigkeit liegt laut ISTAT-Bericht in Südtirol bei 4,2 %. In den vergangenen Jahren lagen die Werte hierzu um die 8 % bis 9 %.

    Landesrat Philipp Achammer betont: „Wir haben zwar damit gerechnet, dass die Quote der Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zu den vergangenen Jahren geringer ausfallen wird, also unter die 8 % fallen wird. Aber dass die Jugendarbeitslosigkeit für das Jahr 2022 auf 4,2 % fällt, das war doch überraschend. Eine derart niedrige Jugendarbeitslosenquote ist ein internationaler Spitzenwert“. Er führt diesen Erfolg auf die Bemühungen zurück, junge Menschen früh in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder mit dem Arbeitsmarkt in Kontakt zu bringen. „Wir haben in diesem Bereich auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen unternommen, eben um jungen Menschen in Südtirol immer eine Perspektive bieten zu können“, erklärt der Landesrat.

    Ein Kompliment spricht Landesrat Achammer auch den Schulen und Ausbildungsbetrieben in Südtirol aus, die maßgeblich zur Erreichung dieses niedrigen Wertes der Jugendarbeitslosigkeit in der Nach-Corona-Zeit beigetragen haben. Im Vergleich: Laut ISTAT liegt für Italien die Jugendarbeitslosigkeit bei einem Wert von 23,7 % und für die Nachbarprovinz Trentino bei 12 %.

  • Steinbrüche, Gruben und Torfstiche: Gesetzentwurf genehmigt

    Steinbrüche, Gruben und Torfstiche: Gesetzentwurf genehmigt

    In Südtirol werden derzeit an 107 Standorten mineralische Rohstoffe abgebaut, mehr als die Hälfte davon sind Schottergruben, 45 Steinbrüche und sieben Torfstiche. 

    Da der Abbau mineralischer Rohstoffe derzeit noch durch das Landesgesetz Nr. 7 „Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche“ aus dem Jahr 2003 geregelt wird und die Bestimmungen dieses Landegesetzes nicht mehr aktuell sind, wird eine neue zeitgemäße Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgearbeitet.

    Auf den Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung am 14. März 2023 den Gesetzesvorschlag „Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe“ genehmigt, der nun an den Landtag weitergeleitet wird.

    „Auf der einen Seite besteht Bedarf nach Rohstoffen, die Unternehmen ihrerseits wünschen sich Planungssicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Rohstoffnutzung, auf der anderen Seite herrscht eine große Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und dem Schutz der natürlichen Ressourcen“, führt Landesrat Achammer an. Mit dem neuen Gesetzesentwurf versucht man einen Interessensausgleich zu finden.

    Zukünftig soll es weniger Abbaustandorte geben und der Zugang zu diesen soll zudem strenger geregelt werden. Damit soll die Hortung von Gruben in Zukunft vermieden werden.

    „Die Sicherung und ein schonender Abbau mineralischer Rohstoffe sind von öffentlichem Interesse“, betont Landesrat Achammer. Er ist überzeugt davon, dass der neue Gesetzesentwurf ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf der Wirtschaft und den Aspekten von Umweltschutz und Nachhaltigkeit schaffen kann.

  • Schule: Zwei neue Kollektivverträge abgeschlossen

    Schule: Zwei neue Kollektivverträge abgeschlossen

    Die Anpassung der Gehälter des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art an jene des Lehrpersonals des Landes ist bereits seit langem im Gespräch.

    Dafür hat die Landesregierung nun 24,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 und je 20 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Das Lehr- und Direktionspersonal wird dadurch finanziell bessergestellt.

    Für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 wurden die Kollektivverträge nun unterzeichnet.

    Ein Teil der Erneuerung des Landeskollektivvertrages betrifft die Landesberufszulage, die Leistungsprämie des Lehrpersonals und die Aufgabenzulage, die das abgeordnete Lehrpersonal erhält.

    Die Landesberufszulage ist ein neues Lohnelement, das allen Lehrpersonen ausbezahlt wird. Sie lehnt sich an die Lehrberufszulage an, die der Staat und das Land dem jeweiligen Lehrpersonal auszahlen.

    Auch die Gewährung der Leistungsprämien an das Lehrpersonal werden teilweise neu definiert. Die beiden bisher bestehenden Fonds für die Leistungsprämien werden zu einem gemeinsamen Fond zusammengefasst. Dieser wird dann aufgrund von verschiedenen Kriterien aufgeteilt.

    Zudem schafft der neue Vertrag die Höchstgrenze der Aufgabenzulage von derzeit 4500 Euro ab, welche das abgeordnete Lehrpersonal erhält und legt Kriterien für die Festlegung der Aufgabenzulage fest.

    Weiters enthält der Vertrag Bestimmungen zur Einstufung von neuen Schulführungskräften, die vor der Aufnahme als Schulführungskraft Lehrperson an Berufs- oder gleichgestellten Schulen waren.

    Mit der endgültigen Unterzeichnung dieser Kollektivverträge wurden einige Neuerungen für das Lehrpersonal und die Schulführungskräfte eingeführt, auf die schon länger hingearbeitet wurde.

  • Kulturvereine: LR Achammer will Maßnahmenpaket auf den Weg bringen

    Kulturvereine: LR Achammer will Maßnahmenpaket auf den Weg bringen

    Ob Musik, Kultur oder Heimatpflege – Ortsvereine prägen das kulturelle und soziale Zusammenleben in Südtirol und bilden eine wichtige Säule für den Zusammenhalt in einer Dorfgemeinschaft.

    Wie viele Aspekte des täglichen Lebens, hat die Coronapandemie auch die Vereinsarbeit hart getroffen. Von der Schließung von Einrichtungen bis zur Begrenzung von Versammlungen hat COVID-19 die Fähigkeit von Vereinen, ihre Arbeit fortzusetzen, stark beeinflusst. Wie Kulturlandesrat Philipp Achammer betont: „Das Ehrenamt steht unter Druck und dementsprechend sind Maßnahmen notwendig.“ Er ist der Meinung, dass es wichtig ist das ehrenamtliche Engagement der Ortsvereine gerade jetzt wieder zu unterstützen und zu stärken.

    Deshalb hat sich Kulturlandesrat Philipp Achammer mit den Verbandsspitzen bei einem Online-Treffen über die Gestaltung eines Maßnahmenpakets ausgetauscht. Es handelt sich dabei um ein Maßnahmenpaket in Höhe von bis zu einer halben Million Euro, welches „schnell und unkompliziert“ greift, die „ehrenamtlichen Bänder stärkt“ und „der Breitenkultur“ hilft. Um dies zu garantieren ist eine Abstimmung mit Südtirols Verbandsspitzen unabdingbar. Landesrat Philipp Achammer betont, dass durch dieses Maßnahmenpaket vor allem innovative Ideen und Aktionen gefördert werden sollen, wodurch die Reaktivierung der kulturellen Tätigkeiten nach der Coronapandemie gestützt werden soll. Denn vor allem junge Menschen sollen wieder vermehrt für die Vereinstätigkeit begeistert werden, um die Tätigkeit der Ortsvereine auch in Zukunft sichern zu können.