Weitere zwei Millionen Euro für die Förderung von Kleinunternehmen

Die Landesregierung hat die Fördermittel für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen von drei auf fünf Millionen Euro aufgestockt.

Im März des vergangenen Jahres genehmigte die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe von Investitionsbeihilfen an kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und stellte für das Jahr 2023 drei Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der enormen Nachfrage und der Vielzahl eingereichter Gesuche hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer den Betrag von drei Millionen Euro auf fünf Millionen Euro erhöht. Die Aufstockung der Mittel ermöglicht es, zusätzliche Anträge zu berücksichtigen und damit die Wirtschaftsstruktur zu stärken sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Von den zusätzlichen zwei Millionen Euro sind 850.000 Euro für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten im Handwerk und in der Industrie vorgesehen, die gleiche Summe für Handwerks- und Industriebetriebe mit zehn bis 50 Beschäftigten, und 300.000 Euro für Handels- oder Dienstleistungsbetriebe.  Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen von 20.000 bis 500.000 Euro in bewegliche Güter wie Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen. Das Land subventioniert 20 Prozent der zulässigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Besondere Kriterien bei der Antragsbewertung sind Nachhaltigkeit, Nahversorgung, Familienfreundlichkeit und Geschlechtergerechtigkeit. Unternehmen, die bestehende Bauvolumen nutzen, in strukturschwachen Gemeinden tätig sind, Kooperationen eingehen, Internationalisierungsmaßnahmen umsetzen oder neue Unternehmen gründen oder Lehrlinge ausbilden, erhalten zusätzliche Punkte. In diesem Jahr wurden auch zehn Punkte für Unternehmen eingeführt, die mindestens sechs Monate lang kostenlose Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben.

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