Der Südtiroler Landtag hat die neue Fassung des Landesgesetzes über den Abbau von mineralischen Rohstoffen genehmigt. Der Gesetzentwurf dazu war von Landesrat Philipp Achammer in die Landesregierung eingebracht worden. Das Gesetzt zielt darauf ab, den Abbau zu minimieren und Umweltauswirkungen zu begrenzen.
„Es war bei der Erarbeitung des neuen Landesgesetzes wichtig, beim Abbau von mineralischen Rohstoffen eine Regelung zu finden, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange berücksichtigt und im Sinne eines Interessenausgleichs ist“, erklärte Landesrat Achammer. „Das ist uns gelungen, auch durch die Einbeziehung der betroffenen Verbände, sodass wir sagen können, eine gute Lösung gefunden zu haben, um ein Gleichgewicht zwischen Versorgungsbedarf und Rohstoffnutzug auf der einen und Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit auf der anderen Seite zu schaffen.“
Das Gesetz enthält Auflagen für Unternehmen, um Umweltausgleichsmaßnahmen zu verbessern und den Torfabbau gemäß Klimaplan zu reduzieren. Es gewährt Unternehmen Planungssicherheit und informiert die Bevölkerung frühzeitig über Grubenprojekte in der Gemeinde.
Abbaugenehmigungen werden nur erteilt, wenn der Rohstoffbedarf nachgewiesen wird, um Spekulation und Hortung zu verhindern. Es wird ein Monitoringsystem für Gruben und Steinbrüche eingeführt und eine Kartografie der Rohstoffvorkommen erstellt.