Schule: Zwei neue Kollektivverträge abgeschlossen

Die Anpassung der Gehälter des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art an jene des Lehrpersonals des Landes ist bereits seit langem im Gespräch.

Dafür hat die Landesregierung nun 24,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 und je 20 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Das Lehr- und Direktionspersonal wird dadurch finanziell bessergestellt.

Für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 wurden die Kollektivverträge nun unterzeichnet.

Ein Teil der Erneuerung des Landeskollektivvertrages betrifft die Landesberufszulage, die Leistungsprämie des Lehrpersonals und die Aufgabenzulage, die das abgeordnete Lehrpersonal erhält.

Die Landesberufszulage ist ein neues Lohnelement, das allen Lehrpersonen ausbezahlt wird. Sie lehnt sich an die Lehrberufszulage an, die der Staat und das Land dem jeweiligen Lehrpersonal auszahlen.

Auch die Gewährung der Leistungsprämien an das Lehrpersonal werden teilweise neu definiert. Die beiden bisher bestehenden Fonds für die Leistungsprämien werden zu einem gemeinsamen Fond zusammengefasst. Dieser wird dann aufgrund von verschiedenen Kriterien aufgeteilt.

Zudem schafft der neue Vertrag die Höchstgrenze der Aufgabenzulage von derzeit 4500 Euro ab, welche das abgeordnete Lehrpersonal erhält und legt Kriterien für die Festlegung der Aufgabenzulage fest.

Weiters enthält der Vertrag Bestimmungen zur Einstufung von neuen Schulführungskräften, die vor der Aufnahme als Schulführungskraft Lehrperson an Berufs- oder gleichgestellten Schulen waren.

Mit der endgültigen Unterzeichnung dieser Kollektivverträge wurden einige Neuerungen für das Lehrpersonal und die Schulführungskräfte eingeführt, auf die schon länger hingearbeitet wurde.

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