In Südtirol werden derzeit an 107 Standorten mineralische Rohstoffe abgebaut, mehr als die Hälfte davon sind Schottergruben, 45 Steinbrüche und sieben Torfstiche.
Da der Abbau mineralischer Rohstoffe derzeit noch durch das Landesgesetz Nr. 7 „Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche“ aus dem Jahr 2003 geregelt wird und die Bestimmungen dieses Landegesetzes nicht mehr aktuell sind, wird eine neue zeitgemäße Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgearbeitet.
Auf den Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung am 14. März 2023 den Gesetzesvorschlag „Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe“ genehmigt, der nun an den Landtag weitergeleitet wird.
„Auf der einen Seite besteht Bedarf nach Rohstoffen, die Unternehmen ihrerseits wünschen sich Planungssicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Rohstoffnutzung, auf der anderen Seite herrscht eine große Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und dem Schutz der natürlichen Ressourcen“, führt Landesrat Achammer an. Mit dem neuen Gesetzesentwurf versucht man einen Interessensausgleich zu finden.
Zukünftig soll es weniger Abbaustandorte geben und der Zugang zu diesen soll zudem strenger geregelt werden. Damit soll die Hortung von Gruben in Zukunft vermieden werden.
„Die Sicherung und ein schonender Abbau mineralischer Rohstoffe sind von öffentlichem Interesse“, betont Landesrat Achammer. Er ist überzeugt davon, dass der neue Gesetzesentwurf ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf der Wirtschaft und den Aspekten von Umweltschutz und Nachhaltigkeit schaffen kann.
