Fast 11.000 Frauenunternehmen sind in Südtirol registriert, dies entspricht laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) aktuell nur 19,2 Prozent des Gesamtunternehmertums. Um diesem niedrigen Prozentsatz entgegenzuwirken, steht die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen in der Wirtschaft im Fokus.
Darum hat Landesrat Philipp Achammer ein Maßnahmenpaket in die Wege geleitet, um Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zeiten, in denen eine Unterbrechung der Tätigkeit wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder der Kindererziehung erforderlich ist, die Möglichkeit zu bieten, sich pro tempore von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Diese Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrags ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Die Vertretungsprojekte können eine Gesamthöchstdauer von 18 Monaten haben, welche im Falle von Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht wird. Der Höchstzeitraum bezieht sich auf jedes zusammenlebende Kind unter 12 Jahren und kann den Zeitraum der Schwangerschaft umfassen. Es können nicht mehrere Projekte gleichzeitig eingereicht werden. Vorbehaltlich der Höchstdauer kann die Maßnahme für jedes Kind mehrmals beansprucht werden. Wer für die Vertretung freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen anerkannt. Dabei kann eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Antrag gewährt werden.
„Es ist dies eine neue und wichtige Förderung für das weibliche Unternehmertum: damit stärken wir Frauen und deren Teilhabe in der Südtiroler Wirtschaft und leisten so einen Beitrag zur Gleichstellung.“, betont Landesrat Philipp Achammer.
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