Jetzt mehr denn je: KünstlerInnen brauchen eine Sozialabsicherung!

Nur einer von 50 freischaffenden Künstlern ist in Südtirol für das Alter abgesichert. Aber auch die soziale Absicherung ist im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen lückenhaft. Landesrat Philipp Achammer setzt nun eine eigene Landesregelung um.

„Auch wenn dies eigentlich Aufgabe des Staates wäre – wir können darauf nicht warten. Es hat mit Würde und Wertschätzung zu tun, endlich eine angemessene soziale Absicherung zu schaffen. Dazu müssen wir alle unsere autonomen Spielräume nutzen“, so Landesrat Philipp Achammer.

In einem ersten Schritt wurde eine Zusatzrentenregelung über die Region Trentino-Südtirol geschaffen, welche eine Zuzahlung durch die öffentliche Hand in die Rentenkasse von Kunstschaffenden vorsieht. Voraussetzung dafür ist die Eintragung in das Landesverzeichnis für Künstlerinnen und Künstler.

In einem weitergehenden Prozess mit den Interessensvereinigungen (Künstlerbund, Perfas, Südtiroler Autorenvereinigung, FAS) sollen nun nächste Schritte gesetzt werden: eine angemessene Honorierung der künstlerischen Leistung („fair pay“) sowie eine soziale Absicherung etwa in Krankheitsfällen soll eingerichtet werden.

„Allein der Umstand, dass die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler die einzige Berufsgruppe waren, welche während der Pandemie keinen regelmäßigen Lohnausgleich erhalten haben, ist Grund genug, um vergleichbare Situationen in Zukunft angemessen zu regeln“, so Landesrat Philipp Achammer.


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