Um das Kinder- und Familiengeld des Landes Südtirol zu erhalten, müssen Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern ab 2023 Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Beide Elternteile müssen dabei eine abgeschlossene Sprachprüfung auf Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache vorweisen sowie den Besuch eines Gesellschaftskurses.
Diese Regelung soll vermitteln, dass der Erwerb der Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Chance für jede Einzelne und jeden Einzelnen ist, um sich in den Arbeitsmarkt, gesellschaftlich und sozial zu integrieren. „Die Kenntnisse von einer der Landessprachen und der lokalen Gegebenheiten sind Grundvoraussetzungen für eine gelingende Integration. Diese müssen auch eingefordert werden“, betont Landesrat Philipp Achammer. Somit ist es eine fundamentale Maßnahme für ein funktionierendes Zusammenleben in Südtirol.
