Für Südtiroler Schülerinnen und Schüler, welchen es nicht möglich ist, einen öffentlichen Linienverkehrsdienst oder einen Schülerverkehrsdienst als Mitfahrer zu beanspruchen, richtet das Land Sonderdienste ein.
In der Landesregierung am 10. Januar haben wir neue Richtlinien für die eigenen Schülerverkehrsdienste und für die Verkehrsdienste für Kindergartenkinder beschlossen.
Die neuen Richtlinien verringern die Distanz zwischen Wohnort und Schule beziehungsweise Wohnort und nächstgelegene Haltestelle der öffentlichen Linienverkehrsdienste, ab welcher für den Transport angesucht werden kann. Diese wurde von 2 km auf 1,5 km reduziert. Auch der Begriff „Wohnort“ wird in den neuen Richtlinien genauer definiert. Dies soll Missverständnisse bei den Ansuchen vermeiden.
Das neue Regelwerk verändert die komplexen Bestimmungen zwar nicht grundlegend, definiert aber den Ablauf und die Zugangsvoraussetzungen besser und schafft dadurch mehr Klarheit und verwaltungstechnische Sicherheit, um die Dienste zeitgerecht einrichten zu können.
Foto: Hannes Niederkofler
